Grundlagen
Glühverfahren dienen zur Erzielung bestimmter Werkstoffeigenschaften und erfolgen in drei Arbeitsschritten: Erwärmen, Halten der Temperatur und Abkühlen.
Im ersten Schritt wird das Werkstück auf werkstoffspezifische Bearbeitungstemperatur erhitzt. In der anschließenden Haltephase bleibt diese Temperatur für eine exakt definierte Zeit bestehen und gewährleistet so die gleichmäßige Veränderung der Gefügestruktur innerhalb des Werkstoffs.
Den letzten Schritt des Glühvorgangs bildet die Abkühlung. Hier kühlt das Werkstück auf Normaltemperatur herunter und festigt so die veränderte Gefügestruktur.
